Liebe Mitglieder, Freunde und Interessierte,
das Bundesteilhabegesetz ist in der Zwischenzeit Realität. Die Überleitung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe ins Sozialgesetzbuch IX ist zum 01.01.2020 vollzogen. Jetzt wird noch der Zugang zur Eingliederungshilfe bis 2023 neu geregelt.
Wie wir schon letztes Jahr geschrieben haben, hat der BSK mit weiteren Selbsthilfeorganisationen und Sozialverbänden massiven Widerstand gegen den Gesetzentwurf geleistet. Dieser hat dann auch dazu geführt, dass das Bundesteilhabegesetz an einigen Punkten verbessert wurde. Aber auch unabhängig davon, ist das Gesetz in der Zwischenzeit schon mehrfach geändert worden.
Es bleibt also richtig, wachsam zu sein, damit die positiven Aspekte des Gesetzes im Sinne der Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden. Deshalb laden wir Euch/Sie zu dem Fachseminar
"Neues zum BTHG und dessen Anwendung" vom 23.-25.10.2020 ein.
Weitere Informationen sowie der Anmeldebogen sind unter "Info - Dokumente" zu finden.