Mit der in der letzten Woche neugefassten Coronavirus - Impfverordnung gab es einige Änderungen in der Priorisierung der Impfangebote. Einige Erkrankungen sind in die zweite Gruppe gerutscht. Darüber hinaus gibt es ab sofort die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung um in der zweiten Gruppe geimpft werden zu können.
„Wir haben uns schon immer dafür eingesetzt, dass die Risikogruppen, die von Seiten der Verantwortlichen im letzten Jahr so benannt wurden, nun auch zeitnah geimpft werden können.“, sagt Gerwin Matysiak vom BSK.
Nach Aussage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) soll die Entscheidung, wer im Einzelfall in die zweite Gruppe vorgezogen werden kann, allerdings eine Stelle treffen die von der obersten Landesgesundheitsbehörde benannt wird. In einigen Bundesländern sollen hierfür sogenannte Impfkommissionen eingesetzt werden. Bei denen muss ein Antrag gestellt werden über den ein Gremium entscheidet.
„Bei so viel Bürokratie, stellt das eher eine Hürde als eine Hilfe dar“, so Matysiak.„Der BSK fordert, dass zumindest die Verbände der Menschen mit Behinderungen in diesen Kommissionen vertreten sind, damit auch hier die Interessen der Menschen gewahrt werden.“
Text: Andrea Fabris
Bei inhaltlichen Rückfragen steht Andrea Fabris, Referentin für Gesundheits- und Sozialpolitik, gerne zur Verfügung: andrea.fabris@bsk-ev.org