Viele neue Eindrücke, ein toller Austausch unter den Teilnehmenden und sehr viel gelernt, lautete das Fazit des 4. Teils der Seminarreihe des BSK Niedersachen vom 23. - 25.07.2021 im Stephansstift in Hannover. Das Seminar fand unter Einhaltung aller Hygienevorgaben (tägliche Testung negativ) als Präsenz-Veranstaltung statt. BSK Urgestein und Leiter der BSK Landesvertretung Niedersachsen Hans Werner Eisfeld eröffnete das Seminar mit einigen Hinweisen und Denkanstößen, die den Teilnehmenden des Einstieg erleichterteren. Lebhafte Diskussionen machten viele Inhalte noch anschaulicher und es gelang die Anwendung auf den Einzelfall.
Zum diesem Inklusionsseminar kamen Teilnehmende aus verschiedenen Behinderungsarten, wie gehörlos, blind und kognitiv eingeschränkt. Gebärdensprachdolmetscher Cornelia Berge-Hänel und Bettina Schwarz von der Firma Konexus begleiteten das Seminar gewohnt professionell und mit hohen Engagement.
In den spannenden drei Tagen ging es um die Weiterentwicklung der Teilhabe durch das Teilhabestärkungsgesetz und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.
Anlässlich des 20. Geburtstages des SGB IX stand das Seminar ganz im Zeichen der Teilhabegesetzgebung. Das Bundesteilhabegesetz hat im Wesentlichen das SGB IX reformiert und neugestaltet. Der Prozess ist nicht abgeschlossen, neben schon jetzt vorgenommenen zahlreichen Veränderungen, war noch zu klären, wie der Zugang zu Eingliederungshilfen geregelt werden soll. Dies ist nun mit dem Teilhabestärkungsgesetz beantwortet worden und wurde den Teilnehmenden näher gebracht. Dies gelang Referent Detlev Jähnert in gewohnt souveräner, detailreicher und motivierender Art. Großer Wehrmutstropfen seiner herausragenden Präsentation mit vielen Methodenwechseln: Es war sein letzter Auftritt als Referent in dieser Reihe und überhaupt. Detlef Jähnert hört auf und wurde zum Abschluss unter großem Applaus und Würdigung seiner Verdienste mit einem Geschenk in den wohlverdienten Referentenruhestand verabschiedet.
Genauer beleuchtet wurde im Seminar ebenfalls der seit vielen Jahren diskutierte Widerspruch, dass Hilfen für Kinder und Jugendliche im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt sind. Wenn die Kinder und Jugendlichen allerdings behindert sind, werden diese Fragen im SGB IX geregelt. Ob dieser Widerspruch nun durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KSJG aufgelöst worden ist, war ein weiteres Thema des Seminars.
Auch die Antragstellung auf Anerkennung einer Schwerbehinderten-Eigenschaft und Nachteilsausgleich, wurde als eine wichtige Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen diskutiert, ihre persönlichen Teilhabechancen zu verbessern. Welche Nachteilsausgleiche zur Verfügung stehen können und wie diese beantragt werden, war ein weiterer Schwerpunkt, der im Seminar bearbeitet wurde. Daniela Fischer, die erstmalig als Referentin eingesetzt wurde, meisterte ihr Referentinnen Debüt bravourös. Verständlich und detailgenau erläuterte sie die verschiedenen Gesichtspunkte der Thematik.
Ein besonders emotionaler Moment zum Abschluss war die Verabschiedung von Katrin Gensecke aus dem Kreis der Referentinnen. Katrin zog kürzlich in den Landtag von Sachsen-Anhalt als Abgeordnete ein und wird dort ihren überaus engagierten und erfolgreichen Einsatz für die Belange der Menschen mit Behinderungen fortführen. Wir haben ihr viel zu verdanken und sehr von ihrem großen Wissensschatz sowie ihren vielfältigen Erfahrungen profitiert, war der einhellige Tenor bei den Teilnehmenden.
Zum Ende der Veranstaltung gab es zahlreiche Neuaufnahmen in den BSK. Die Rückmeldungen in der Abschlussrunde waren durchweg sehr positiv mit dem Wunsch, es möge bald der 5. Teil der Seminarreihe folgen.
Text: Dr.Martin Möhring (Seminarteilnehmer und Leiter BSK-Kontaktstelle Bremen)