Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wurde erstmalig im Jahre 2011 gebildet. Die Amtszeit endete am 30.10.2016 mit Ablauf der 16. Wahlperiode des Rates der Stadt Salzgitter. Der zweite Beirat für Menschen mit Behinderungen hatte seine Amtszeit entsprechend der 17. Wahlperiode des Rates der Stadt Salzgitter bis zum 31.10.2021.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen unterstützt die planenden Fachdienste der Stadt Salzgitter bei der Anpassung bestehender Einrichtungen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und wird ebenso bei neuen Bauvorhaben von Anfang an mit in die Planung einbezogen.
Am 17. Februar 2022 hat sich der Beirat neu konstituiert: Der Leiter BSK-Landesvertretung Niedersachsen, Hans-Werner Eisfeld, ist zum dritten mal als Vorsitzender des Beirates gewählt worden. Herr Eisfeld unterstützt die Stadt beispielsweise intensiv im Planungs- und Bauausschuss.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist ein gesetzliches Pflichtgremium nach § 12a Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG).
Die Berufung erfolgt für eine Zeitdauer von 5 Jahren und endet mit der Wahlperiode des Rates der Stadt Salzgitter am 31.10.2026. Der Beirat tagt einmal pro Quartal in einer öffentlichen Sitzung.
Jeweils ein Mitglied wirkt im Ausschuss für Soziales, Integration und Gesundheit, dem Stadtplanungs- und Bauausschuss, sowie dem Kulturbeirat mit.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen besteht aus:
acht Mitgliedern,
drei beratenden Mitgliedern und
acht Ersatzmitgliedern.
Jeweils ein Mitglied wirkt in in folgenden Ausschüssen mit:
im Ausschuss für Soziales, Integration und Gesundheit,
im Stadtplanungs- und Bauausschuss sowie
im Kuturbeirat.
Die Berufung erfolgt durch den Rat der Stadt Salzgitter für eine Zeitdauer von fünf Jahren.
Textanlehnung: Stadt Salzgitter